IMPRESSUM

 

Markenauftritt: BRUNNER – DIE MIT DEN NUDELN

Firmenname: Brunner GmbH, Brunner Kärntner Nudelmanufaktur

Adresse:
9753 Lind an der Drau, Lessnig 2
Telefonnummer
+43 4768 8101

Geschäftsführer: Mag. Albin Brunner und Günter Brunner
Rechtsform: GmbH
Gründungsjahr: 1992

Firmenbuchnummer: 91946s
Firmengericht: Landesgericht Klagenfurt
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau
Design: Günter Brunner
Programmierung: EGGER-IT

Bilder: verschiedene Quellen, auch ©Depositphotos.com, diverse Anbieter

 

URHEBERRECHT

© by Brunner GmbH 2020 – alle Rechte vorbehalten.

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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HINWEISE

Falls es sich bei dieser Seite um eine Übersetzung aus dem deutschsprachigen handelt, dient diese lediglich als Orientierungshilfe. Rechtsgrundlage ist die deutschsprachige Version der Seite.

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen.
Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann als vertragsgegenständlich berücksichtigt, wenn sie von uns spätestens in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als vereinbart anerkannt werden.

Auftragserteilung

Sämtliche Bestellungen erlangen mit ihrem Einlangen bei uns für den Besteller Rechtsverbindlichkeit und können sowohl mündlich bzw. fernmündlich als auch schriftlich (per Telefax oder auf postalischem Wege) erfolgen.

Der jeweilige Kaufvertrag kommt entweder mit mündlicher bzw. fernmündlicher Mitteilung oder
mit Abfertigung der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Telefax oder auf postalischem Wege)
an den Käufer oder durch beiderseitige Unterfertigung der Kaufvertragsurkunde zustande.

Angebot der Brunner GmbH sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung

Lieferfrist

Grundlage für unsere Lieferverpflichtung ist die entweder bereits in unserem Angebot oder aber in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesene Lieferfrist. Bei unterschiedlichen Fristangaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
Bei Lieferverzug, also nach Ablauf der vereinbarten oder zumindest zugesagten Lieferfrist, ist der Vertragspartner (Käufer) berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens aber von 2 Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verzichtet der Vertragspartner (Käufer) auf die Geltendmachung jedweder Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus dem Vertragsrücktritt.

Versand

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Versand des Kaufgegenstandes an die vom Vertragspartner uns bekanntgegebene Empfangsstelle von uns durchgeführt. In diesem Fall übernehmen wir die Versand- und Verpackungskosten sowie die Kosten für eine allfällige Transportversicherung.

Lieferung und Gefahrtragung

Der Vertragspartner (Käufer) ist verpflichtet, auch Teillieferungen anzunehmen. Diese hemmen auch den Ablauf der bedungenen Lieferfrist bis zum Zeitpunkt der vollständigen (restlichen) Lieferung. Holt der Vertragspartner (Käufer) die Ware direkt bei uns ab, so geht die Gefahr mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes in den Besitz des Auftraggebers (Käufers) über, womit die Lieferung des Kaufgegenstandes als ordnungsgemäß erfolgt gilt. Bei Lieferung mittels Versandes erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Spediteur im Sinne der Versandpapiere oder mit dem Zeitpunkt, in welchem der Kaufgegenstand auf andere Weise unseren Geschäftssitz verlässt.

3. Leistungsstörungen

Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, behördliche Anordnungen oder sonstige durch uns unabwendbare Hindernisse wie Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner (Käufer) hat in den vorgenannten Fällen keinerlei Schadenersatzansprüche uns gegenüber.

4.. Preise

Die Preise ergeben sich aus dem von uns gelegten Angebot und gelten „frei Haus“. Neben den Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung unverzüglich ohne Abzug fällig, sobald die Lieferung erfolgt ist und die diesbezügliche Rechnung dem Vertragspartner (Käufer) zugegangen ist.

Sollte unsere Rechnung hievon abweichende – zumeist für den Vertragspartner bessere – Zahlungsbedingungen (insbesondere bessere Zahlungsfristen) enthalten, so gelten diese.

Sämtliche Zahlungen sind auf das von uns in der jeweiligen Rechnung bekanntgegebene Konto so rechtzeitig zu überweisen, dass der aushaftende Betrag spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist auf diesem Konto gutgeschrieben wird. Kommt der Vertragspartner infolge Überschreitens dieser Frist in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % per Monat als vereinbart, welche wir wahlweise monatlich oder jeweils zum Quartalsende dem Vertragspartner in Rechnung stellen können.

Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, gehen sämtliche uns entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich allfälliger vorprozessualer Kosten (insbesondere die Kosten unserer berufsmäßigen Parteienvertreter für die Mahnung und Prozessführung) ausnahmslos zu Lasten des Vertragspartners.

Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so steht es uns frei, weitere Lieferungen an den Vertragspartner nur gegen sofortige Barzahlung oder per Nachnahme vorzunehmen.

Die Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen des Vertragspartners (Käufers) mit unseren Forderungen wird ausgeschlossen.

6. Eigentumsrecht/ -Vorbehalt

Der Kaufgegenstand (die Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger Verzugszinsen und sämtlicher – insbesondere aus einem Rechtsstreit – entstandenen Kosten in unserem Eigentum. Das Eigentum an der Ware geht somit erst mit der kompletten Zahlung des Kaufpreises inklusive vom Vertragspartner verursachter Zinsen und Kosten auf den Vertragspartner (Käufer) über.
Bei Begründung von Rechten Dritter, insbesondere von exekutiven oder vertraglichen Pfandrechten, an dem noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand hat uns der Vertragspartner (Käufer) innerhalb von drei Tagen hievon schriftlich in Kenntnis zu setzen.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung beträgt sechs Monate, gerechnet ab Ablieferung der Ware am Bestimmungsort, sofern im Einzelfall nicht eine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.

Beanstandungen unserer Lieferungen sind unverzüglich bei uns vorzubringen. Bei berechtigter Beanstandung (Mängelrüge) leisten wir in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung innerhalb angemessener Frist Mängelbehebung, die nach unserer Wahl erfolgen kann, durch:
Verbesserung,
Nachtrag des Fehlenden,
Austausch gegen eine mängelfreie Ware,
Preisminderung oder
Rücknahme des Kaufgegenstandes unter gleichzeitiger Rückerstattung des Kaufpreises.

Etwaige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners (Käufers) wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten sind – unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden – auf den Betrag des Kaufpreises der beanstandeten Lieferung begrenzt.

Der Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners (Käufers) erlischt, wenn der Vertragsgegenstand unsachgemäß oder widmungswidrig verwendet wird.

8. Mängelrüge

Der Vertragspartner (Käufer) ist verpflichtet, allfällige Mängel am Vertragsgegenstand längstens innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis des Mangels mittels eingeschriebener Briefsendung an uns zu rügen.

Unabhängig davon ist der Vertragspartner (Käufer) jedenfalls verpflichtet, die gelieferten Waren nach Übernahme unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und erforderlichenfalls diese Mängel so schnell wie möglich, längstens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis des Mangels zu rügen.

9. Pauschalierter Schadenersatz

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht durch uns veranlasst wurden, ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, gilt als Schadenersatz ein dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegender Betrag von 35% der Nettoauftragssumme vereinbart. Dies gilt auch, wenn wir aus Gründen, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, vom Vertrag zurücktreten.

10. Schlussbestimmungen

Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Rechtsgeschäft ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des UNCITRAL – Kaufrechtes ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Klagenfurt.
Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.